Formulare und Dokumente

Anmeldung zur OGS Hohestieg

Abmeldung von der OGS Hohestieg

Antrag auf Beurlaubung

Bitte beachten Sie:

Die Beurlaubung von Schüler/-innen bis zu zwei Tagen erfolgt durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.

Urlaub von drei Tagen bis zu vier Wochen und
vor und im Anschluss an Ferien (auch weniger als drei Tage) erteilt der Schulleiter/die Schulleiterin im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin.

Für Beurlaubungen von mehr als vier Wochen (mit Ausnahme von Erholungskuren) ist die Schulaufsicht zuständig.

Strecke Radfahrprüfung