Formulare und Dokumente
Anmeldung zur OGS Hohestieg
Abmeldung von der OGS Hohestieg
Antrag auf Beurlaubung
Bitte beachten Sie:
Die Beurlaubung von Schüler/-innen bis zu zwei Tagen erfolgt durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.
Urlaub von drei Tagen bis zu vier Wochen und
vor und im Anschluss an Ferien (auch weniger als drei Tage) erteilt der Schulleiter/die Schulleiterin im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin.
Für Beurlaubungen von mehr als vier Wochen (mit Ausnahme von Erholungskuren) ist die Schulaufsicht zuständig.